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Haltung / Pflege
Artenschutz
Alle Phelsumenarten fallen unter dem Tier- und Artenschutz und sind deshalb bei der zuständigen Landesbehörde meldepflichtig !
Bis auf eine Ausnahme (Phelsuma guentheri - steht im Anhang I) stehen alle Phelsumen im Anhang II der CITES-Liste des Washingtoner Artenschutzabkommen. CITES steht als Abkürzung für Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora.
das Washingtoner Artenschutzübereinkommen regelt den Handel mit Arten frei lebender Tiere und Pflanzen mit dem Ziel, sie vor dem Aussterben durch übermäßige Entnahme aus der Natur zu bewahren.
Die im Anhang I aufgelisteten Arten sind die am strengsten geschützten und im Anhang II sind jene aufgeführt, die in der Schutzpriorität folgen.
Die EU-Artenschutzverordnung setzt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Europa um. Die Anhänge A und B der EU-Artenschutzverordnung entsprechen in weiten Teilen den Anhängen I und II der Washingtoner Artenschutzübereinkommen.
Die Tatsache, dass auch noch als relativ häufig geltenden Phelsumen unter diese Schutzmaßnahmen fallen, macht deutlich, wie erschreckend weit die Zerstörung natürlicher Lebensräume auf Madagaskar und einigen anderen ostafrikanischen Inseln bereits fortgeschritten ist.
Um so mehr ist hier die Arbeit der Mitglieder der IG-Phelsuma hervor zu heben. Welche durch gezielte Zuchtprogramme um die Arterhaltung bemüht ist.